# WirtPilot Commercial Source License 1.0

Stand: 24. August 2026

Diese Lizenz ist **keine Open-Source-Lizenz**. Sie gilt ausschließlich zusammen
mit einer Bestellung, Rechnung oder einem anderen Liefernachweis (zusammen die
„Bestellung“), der den Lizenzgeber, den Lizenznehmer, den ausgelieferten
WirtPilot-Release und den lizenzierten Restaurantstandort bezeichnet. Durch
Annahme der Bestellung oder Nutzung des ausgelieferten Releases akzeptiert der
Lizenznehmer diese Lizenz. Das Angebot richtet sich ausschließlich an
Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

Lizenzgeber und Herausgeber ist ausschließlich die in der schriftlichen
Bestellung als Verkäufer beziehungsweise Lizenzgeber bezeichnete Person oder
Gesellschaft. Der Betreiber einer ausgelieferten Own-Cloud-Kundeninstallation
wird dadurch nicht zum WirtPilot-Anbieter, Lizenzgeber oder Wiederverkäufer.
Lokale Impressums-, Datenschutz- oder Betreiberangaben der Kundeninstallation
ändern diese Zuordnung nicht.

## 1. Nutzungsrecht

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, zeitlich unbeschränktes
Recht ein, den in der Bestellung bezeichneten WirtPilot-Release für genau ein
benanntes Unternehmen und einen produktiven Restaurantstandort zu installieren,
zu betreiben und zu verändern. Zulässig sind außerdem beliebig viele Test-,
Preview-, Backup-, Schulungs- und Notfallkopien für diesen Standort.

Mitarbeiter und beauftragte Dienstleister dürfen den Release für den
Lizenznehmer betreiben oder anpassen, wenn sie mindestens gleichwertig zur
Vertraulichkeit und Nichtweitergabe verpflichtet sind. Der Lizenznehmer bleibt
für deren Handlungen verantwortlich.

## 2. Eigentum an Daten und Konten

Restaurantdaten, Konfigurationen und selbst erstellte Anpassungen des
Lizenznehmers verbleiben beim Lizenznehmer. Cloud-, Domain-, KI-, Telefonie-,
E-Mail- und sonstige Anbieter-Konten werden im Namen und auf Rechnung des
Lizenznehmers geführt. Der Lizenzgeber erhält daran keine Verfügungsgewalt.

Urheber-, Marken- und sonstige Rechte am unveränderten WirtPilot-Kern verbleiben
beim Lizenzgeber. Rechte an Open-Source-Bestandteilen richten sich ausschließlich
nach den jeweiligen Dritt-Lizenzen; die mitgelieferte SBOM dient der
Nachvollziehbarkeit, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung.

## 3. Beschränkungen

Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung darf der Lizenznehmer WirtPilot weder
veröffentlichen, weitergeben, unterlizenzieren, vermieten, verkaufen, als
Managed-Hosting für Dritte betreiben noch als eigenes Softwareprodukt oder
White-Label-Lösung anbieten. Der Einsatz für weitere produktive Standorte,
verbundene Unternehmen, Franchisenehmer oder fremde Restaurants benötigt eine
weitere Lizenz. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

## 4. Lieferung, Updates und Support

Geliefert werden der in der Bestellung bezeichnete Quellcode-Release, sein
signiertes Manifest, Prüfsummen, eine Abhängigkeitsübersicht sowie die
zugehörigen Installations-, Update-, Export- und Recovery-Anleitungen. Der
Release bleibt nach Ende eines Supportzeitraums nutzbar.

Umfang, Beginn und Dauer von Updates, Sicherheitskorrekturen und Support gelten
ausschließlich so, wie sie in der schriftlichen Bestellung bezeichnet sind.
Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung sind zukünftige Korrekturen,
Hauptversionen, individuelle Erweiterungen, permanente Betriebsführung,
24/7-Bereitschaft und ein Verfügbarkeits-SLA nicht Teil der Lieferung.
Anbieter- und Verbrauchskosten trägt der Lizenznehmer direkt.

## 5. Änderungen und Integrationen

Der Lizenznehmer darf den Release für den lizenzierten Standort verändern und
mit eigenen Systemen verbinden. Solche Änderungen dürfen gesondert gesichert,
versioniert und von Aktualisierungen getrennt werden. Der Lizenzgeber schuldet
keine Funktionsfähigkeit kundenseitiger Änderungen oder externer Dienste, es sei
denn, dies wurde ausdrücklich beauftragt.

## 6. Gewährleistung und Verantwortung

Der Lizenznehmer prüft das signierte Archiv, führt zuerst ein Preview-Deployment
aus und nimmt Backups, Restore, Migrationen und Integrationen vor dem
Produktivbetrieb ab. Codex oder andere agentische Systeme dürfen Arbeiten
vorbereiten und prüfen; Verträge, Zahlungsdaten, MFA, produktive Migrationen,
Deployments, Restores, Löschungen und Schlüsselwechsel bleiben menschliche
Freigabepunkte.

Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften für
Unternehmerverträge mit der Maßgabe, dass dem Lizenzgeber zunächst angemessene
Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen ist. Funktionsstörungen externer
Anbieter, fehlerhafte Kundendaten, unfreigegebene Änderungen oder der Betrieb
außerhalb der dokumentierten Voraussetzungen sind keine Mängel des gelieferten
Releases.

## 7. Haftung

Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Recht. Bei
leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die
Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

## 8. Vertragsverletzung und Ende

Bei einer wesentlichen Lizenzverletzung kann der Lizenzgeber nach erfolgloser
schriftlicher Abmahnung und angemessener Abhilfefrist kündigen; bei einer nicht
behebbaren vorsätzlichen Weitergabe ist eine sofortige Kündigung zulässig. Nach
wirksamer Kündigung endet das Nutzungsrecht am WirtPilot-Kern. Der Lizenznehmer
behält seine Daten und darf sie jederzeit über den dokumentierten Exportweg
herauslösen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

## 9. Rangfolge und Recht

Individuelle Regelungen der Bestellung gehen dieser Lizenz vor. Danach gelten
diese Lizenz, die Support Policy und die Release-Dokumentation in dieser
Reihenfolge. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit
gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der in der Bestellung bezeichnete Sitz
des Lizenzgebers.
